Wie kann gegen eine nicht bestandene Abschlussprüfung Widerspruch eingelegt werden?

Antwort

Ein Widerspruch gegen eine Prüfungsentscheidung, wenn ein Prüfling die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, erfolgt in der Regel wie folgt: 1. **Prüfungsbescheid prüfen:** Nach der Bekanntgabe des Ergebnisses erhält der Prüfling einen schriftlichen Bescheid über das Nichtbestehen. In diesem Bescheid ist meist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die über die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs informiert. 2. **Widerspruchsfrist beachten:** Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden, meist innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. 3. **Form des Widerspruchs:** Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Es reicht ein formloses Schreiben, in dem der Prüfling erklärt, dass er gegen die Entscheidung Widerspruch einlegt. Es empfiehlt sich, den Widerspruch zu begründen (z.B. Verfahrensfehler, Bewertungsfehler, gesundheitliche Beeinträchtigung während der Prüfung). 4. **Adressat:** Der Widerspruch ist an die prüfende Stelle zu richten, z.B. die Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer, Universität oder andere zuständige Prüfungsbehörde. Die genaue Adresse steht im Prüfungsbescheid. 5. **Bearbeitung des Widerspruchs:** Die Prüfungsbehörde prüft den Widerspruch und entscheidet erneut über die Prüfungsleistung. Gegebenenfalls wird die Bewertung überprüft oder die Prüfung wiederholt. 6. **Weitere Schritte:** Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, erhält der Prüfling einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. **Wichtige Hinweise:** - Es empfiehlt sich, den Widerspruch per Einschreiben oder mit Eingangsbestätigung zu versenden. - Die Begründung sollte möglichst konkret sein und sich auf nachvollziehbare Fehler oder besondere Umstände beziehen. Weitere Informationen bieten die jeweiligen Prüfungsordnungen oder die Webseite der zuständigen Kammer oder Behörde.

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