Studenten-BAföG muss in der Regel teilweise zurückgezahlt werden. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen eine Rückzahlung nicht erforderlich ist: 1. **Höchstsatzförderung**: Wenn du den Höchstsatz an BAföG erhältst, ist ein Teil davon als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Rest ist ein zinsloses Darlehen. 2. **Erfolgreicher Abschluss in der Regelstudienzeit**: Wenn du dein Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließt und zu den besten 30% deines Jahrgangs gehörst, kannst du einen Teilerlass der Rückzahlung erhalten. 3. **Härtefallregelungen**: In bestimmten Härtefällen, wie z.B. bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, kann die Rückzahlung erlassen werden. 4. **Einkommensgrenze**: Wenn dein Einkommen nach dem Studium unter einer bestimmten Grenze liegt, kann die Rückzahlung gestundet oder erlassen werden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen BAföG-Website: [BAföG](https://www.bafög.de).