Nein, in Deutschland sind nicht in allen Bundesländern alle Lehrer verbeamtet. Die Verbeamtung von Lehrern ist Ländersache und wird unterschiedlich gehandhabt: - In den meisten Bundeslä... [mehr]
In Bayern musst du als angestellter Lehrer in der Regel bis zum 15. Mai kündigen, um zum Ende des Schuljahres, also zum 31. August, aus dem Dienst auszuscheiden. Es ist jedoch ratsam, die genauen Fristen und Regelungen in deinem Arbeitsvertrag oder bei der zuständigen Schulbehörde zu überprüfen, da es je nach individueller Situation Unterschiede geben kann.
Nein, in Deutschland sind nicht in allen Bundesländern alle Lehrer verbeamtet. Die Verbeamtung von Lehrern ist Ländersache und wird unterschiedlich gehandhabt: - In den meisten Bundeslä... [mehr]
Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]
Ob Herr Appel ein guter Lehrer ist, lässt sich pauschal nicht beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel seinem Fachwissen, seiner Unterrichtsmethodik, seinem... [mehr]
Ja, als verbeamteter Lehrer kannst du grundsätzlich frühzeitig in den Ruhestand gehen, allerdings sind dabei bestimmte Voraussetzungen und Regelungen zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind... [mehr]
Es ist in der Regel nicht sinnvoll, als Lehrer ausschließlich gute Noten zu vergeben. Noten sollen die Leistungen der Schüler objektiv und differenziert widerspiegeln. Wenn nur gute Noten v... [mehr]
Zu einem Lehrer namens Roolf, der um 1950 in Friemersheim unterrichtete, liegen in allgemein zugänglichen Quellen keine spezifischen Informationen vor. Es handelt sich vermutlich um eine lokalhis... [mehr]
Ein Lehrer mit dem Herz am rechten Fleck – und einem Notenschlüssel, der nur die Eins kannte. Für ihn war jeder Schüler ein Genie, jeder Aufsatz ein Meisterwerk. Doch als die Schu... [mehr]