Ja, das Verlassen der Fachoberschule (FOS) A vor dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts ohne Abgangszeugnis kann in der Regel als Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt betrachtet werden. Ohne ein Abgangszeugnis oder eine entsprechende Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts fehlt der Nachweis, dass die notwendigen Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt erfüllt wurden. Es ist jedoch ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Schule oder Bildungsbehörde zu erkundigen, da die genauen Regelungen je nach Bundesland oder Institution variieren können.