Die verschiedenen Zeugnisarten haben unterschiedliche Zwecke und Inhalte: 1. **Abschlusszeugnis**: - **Zweck**: Wird am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. - **Inhalt**: Beinhaltet eine vollständige Beurteilung der Arbeitsleistung und des Verhaltens des Mitarbeiters während der gesamten Beschäftigungsdauer. Es enthält auch Angaben zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters. 2. **Zwischenzeugnis**: - **Zweck**: Wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auf Wunsch des Mitarbeiters oder des Arbeitgebers ausgestellt, z.B. bei einem Vorgesetztenwechsel, einer internen Versetzung oder bei längerer Abwesenheit. - **Inhalt**: Ähnlich wie das Abschlusszeugnis, jedoch bezieht es sich auf die bisherige Dauer der Beschäftigung. Es dient oft als Orientierung für zukünftige Beurteilungen und kann bei Bewerbungen während des laufenden Arbeitsverhältnisses verwendet werden. 3. **Einfaches Zeugnis**: - **Zweck**: Kann sowohl als Abschluss- als auch als Zwischenzeugnis ausgestellt werden, wenn der Mitarbeiter dies wünscht. - **Inhalt**: Beschränkt sich auf die Angaben zur Person, die Dauer der Beschäftigung und die Art der Tätigkeit. Es enthält keine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens. Diese Zeugnisarten helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die berufliche Entwicklung und die erbrachten Leistungen zu dokumentieren und zu bewerten.