Was bedeutet, dass unkommentierte Gesetzestexte als Hilfsmittel zur Prüfung zugelassen sind?

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"Unkommentierte Gesetzestexte" bedeutet, dass nur die reinen Gesetzestexte ohne zusätzliche Erläuterungen, Kommentare oder Anmerkungen verwendet werden dürfen. Diese Texte enthalten lediglich den Wortlaut der Gesetze, ohne Interpretationen oder Erklärungen von Juristen oder Experten. In einer Prüfungssituation sind solche unkommentierten Gesetzestexte als Hilfsmittel zugelassen, um sicherzustellen, dass die Prüflinge ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden, ohne auf externe Interpretationen zurückzugreifen.

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