Um zu beschreiben, was du aus deinem Praktikum als Erzieherin mitgenommen hast, kannst du folgende Punkte berücksichtigen: 1. **Erfahrungen**: Teile spezifische Erfahrungen, die du gemacht hast,... [mehr]
Dieser Satz bedeutet, dass Studierende, die das im Absatz 1 genannte Praktikum absolvieren, nicht als Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetz (BBiG) betrachtet werden. Das Praktikum wird also nicht als Teil einer formalen Berufsausbildung anerkannt, die durch das BBiG geregelt ist. Stattdessen handelt es sich um eine andere Form der praktischen Erfahrung, die nicht den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen unterliegt wie eine reguläre Berufsausbildung.
Um zu beschreiben, was du aus deinem Praktikum als Erzieherin mitgenommen hast, kannst du folgende Punkte berücksichtigen: 1. **Erfahrungen**: Teile spezifische Erfahrungen, die du gemacht hast,... [mehr]
Studierende mit Sehbeeinträchtigung oder Blindheit könnten folgende Fragen zum Thema bauliche Barrierefreiheit haben: 1. Welche baulichen Maßnahmen sind erforderlich, um die Zugä... [mehr]