Warum sind Studierende im genannten Praktikum nicht im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes tätig?

Antwort

Dieser Satz bedeutet, dass Studierende, die das im Absatz 1 genannte Praktikum absolvieren, nicht als Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetz (BBiG) betrachtet werden. Das Praktikum wird also nicht als Teil einer formalen Berufsausbildung anerkannt, die durch das BBiG geregelt ist. Stattdessen handelt es sich um eine andere Form der praktischen Erfahrung, die nicht den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen unterliegt wie eine reguläre Berufsausbildung.

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