Wann ist ein Learning Agreement bei einer internationalen Hochschulkooperation für Studierende erforderlich?

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Ein Learning Agreement wird bei einer internationalen Kooperation zwischen zwei Hochschulen immer dann benötigt, wenn Studierende einen Teil ihres Studiums (z. B. ein oder zwei Semester) an der Partnerhochschule absolvieren und die dort erbrachten Studienleistungen an ihrer Heimathochschule anerkennen lassen möchten. Das Learning Agreement legt im Voraus fest, welche Kurse oder Module an der Gasthochschule belegt werden und wie diese auf das Studium an der Heimathochschule angerechnet werden. Typische Situationen, in denen ein Learning Agreement erforderlich ist: - **Austauschprogramme** wie Erasmus+ oder bilaterale Hochschulpartnerschaften - **Doppelabschlussprogramme** (Double Degree, Joint Degree) - **Individuelle Auslandssemester** mit Anerkennung von Studienleistungen Das Learning Agreement dient dazu, Transparenz und Planungssicherheit für Studierende und Hochschulen zu schaffen und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu gewährleisten. Ohne ein solches Abkommen kann es zu Problemen bei der Anerkennung kommen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)](https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/lernen-im-ausland/learning-agreement/).

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