In Bayern ist die sogenannte „Kollegstufe“ die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 und 12 am Gymnasium). Lehrkräfte an Realschulen haben in der Regel das Lehramt für Realsch... [mehr]
In Bayern umfasst die Abschlussprüfung im Sozialwesen in der Regel mehrere Bereiche, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten abdecken. Hier sind einige allgemeine Informationen dazu: 1. **Theoretische Prüfung**: Diese besteht oft aus schriftlichen Prüfungen in verschiedenen Fächern wie Sozialpädagogik, Psychologie, Recht und Verwaltung, sowie spezifischen Themen des Sozialwesens. 2. **Praktische Prüfung**: Hier wird häufig eine praktische Aufgabe gestellt, die in einem sozialen Umfeld durchgeführt und dokumentiert werden muss. Dies kann beispielsweise die Planung und Durchführung eines Projekts oder einer Aktivität mit einer bestimmten Zielgruppe sein. 3. **Mündliche Prüfung**: In einigen Fällen gibt es auch eine mündliche Prüfung, in der du dein Wissen und deine Fähigkeiten in einem Gespräch mit Prüfern unter Beweis stellen musst. 4. **Facharbeit oder Projektarbeit**: Oftmals ist auch eine schriftliche Arbeit oder ein Projekt Teil der Abschlussprüfung, die du über einen längeren Zeitraum vorbereitest und dann präsentierst. Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen solltest du die offiziellen Richtlinien und Prüfungsordnungen der zuständigen Bildungseinrichtung oder des Kultusministeriums Bayern konsultieren. Hier ist der Link zur Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: [Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus](https://www.km.bayern.de).
In Bayern ist die sogenannte „Kollegstufe“ die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 und 12 am Gymnasium). Lehrkräfte an Realschulen haben in der Regel das Lehramt für Realsch... [mehr]
Eine formelle und respektvolle Mitteilung an den Schulleiter ist in diesem Fall angebracht. Am besten verfasst du ein kurzes, höfliches Schreiben (per Brief oder E-Mail), in dem du den Wechsel an... [mehr]