Schulgesetz Baden-Württemberg Sexualerziehung?

Antwort

Das Schulgesetz von Baden-Württemberg regelt die Sexualerziehung in § 100. Hier sind einige wesentliche Punkte zusammengefasst: 1. **Ziele der Sexualerziehung**: Die Sexualerziehung soll die Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Sexualität und Partnerschaft befähigen. Sie soll Wissen vermitteln, das zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Sexualität notwendig ist. 2. **Elternrecht und Mitwirkung**: Die Eltern haben das Recht, über die Inhalte und Ziele der Sexualerziehung informiert zu werden und mitzuwirken. Die Schule soll die Eltern rechtzeitig über geplante Unterrichtseinheiten informieren. 3. **Inhalte und Methoden**: Die Inhalte der Sexualerziehung sollen altersgerecht und wissenschaftlich fundiert sein. Sie sollen die Vielfalt von Lebens- und Familienformen berücksichtigen und die Schülerinnen und Schüler zu Toleranz und Respekt gegenüber anderen Menschen erziehen. 4. **Lehrkräfte**: Die Lehrkräfte sollen für die Sexualerziehung besonders qualifiziert sein und regelmäßig Fortbildungen besuchen. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut des Gesetzes kann der Text des Schulgesetzes von Baden-Württemberg eingesehen werden: [Schulgesetz Baden-Württemberg](https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBW2009pP100).

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