Eine Lehrkraft kann sich in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Weiteres weigern, Unterricht zu halten, da sie durch ihren Arbeitsvertrag bzw. das Beamtenverhältnis zur Dienstleistung verpf... [mehr]
Eine alternative Formulierung könnte sein: "unangemessenes Verhalten der Lehrkraft".
Eine Lehrkraft kann sich in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Weiteres weigern, Unterricht zu halten, da sie durch ihren Arbeitsvertrag bzw. das Beamtenverhältnis zur Dienstleistung verpf... [mehr]
Nein, eine Lehrkraft darf sich in der Regel nicht weigern, bestimmte Teilnehmende (TN) zu unterrichten, nur weil sie sich von diesen ungerecht beurteilt fühlt oder eine Doppelmoral wahrnimmt. Die... [mehr]
Ein Lernangebot ohne Lehrer als Lernbegleiter bezeichnet eine Lernform, bei der Lernende eigenständig und ohne direkte Unterstützung oder Anleitung durch eine Lehrperson lernen. Solche Angeb... [mehr]