In Hessen kann die Qualifikationsphase der Oberstufe (Q-Phase) in der Regel bis zum Ende des ersten Halbjahres der Q3-Phase verlassen werden, ohne dass eine Abiturprüfung abgelegt werden muss. Das bedeutet, dass Schüler bis zum Ende des dritten Halbjahres der Qualifikationsphase die Schule verlassen können, ohne das Abitur abzulegen. Es ist jedoch ratsam, sich bei der jeweiligen Schule oder dem zuständigen Schulamt zu erkundigen, da es spezifische Regelungen und Fristen geben kann.