Kann die Prüfung der Fachoberschule FOS A in Hessen wiederholt werden, auch wenn zuvor der erste Ausbildungsabschnitt nach Nichtzulassung wiederholt wurde?

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Ja, in Hessen kann die Abschlussprüfung der Fachoberschule (FOS) wiederholt werden, auch wenn der erste Ausbildungsabschnitt nach einer Nichtzulassung bereits wiederholt wurde. Die genauen Regelungen und Bedingungen für die Wiederholung der Prüfung sind in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Fachoberschulen (VOFOS) festgelegt. Es ist ratsam, sich direkt bei der Schule oder beim zuständigen Schulamt zu informieren, um die spezifischen Bestimmungen und Fristen zu erfahren.

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