In Hessen werden Professoren grundsätzlich mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt; maßgeblich ist dabei die allgemeine beamtenrechtliche Altersgrenze des Land...
Kann die Prüfung der Fachoberschule FOS A in Hessen wiederholt werden, auch wenn zuvor der erste Ausbildungsabschnitt nach Nichtzulassung wiederholt wurde?
Antwort vomJa, in Hessen kann die Abschlussprüfung der Fachoberschule (FOS) wiederholt werden, auch wenn der erste Ausbildungsabschnitt nach einer Nichtzulassung bereits wiederholt wurde. Die genauen Regelungen und Bedingungen für die Wiederholung der Prüfung sind in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Fachoberschulen (VOFOS) festgelegt. Es ist ratsam, sich direkt bei der Schule oder beim zuständigen Schulamt zu informieren, um die spezifischen Bestimmungen und Fristen zu erfahren.