Wie kann Partizipation im ABW aussehen?

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**Partizipation im ABW heißt nicht nur „mitreden“, sondern dass die betreute Person Ziele, Art der Unterstützung und konkrete Entscheidungen im Alltag selbst mitbestimmt – rechtlich ist genau diese Beteiligung im Gesamtplanverfahren ausdrücklich vorgesehen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html)) ## Wie Partizipation im ABW konkret aussehen kann Im Ambulant Betreuten Wohnen geht es gerade nicht darum, dass Fachkräfte das Leben übernehmen. Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung in der eigenen Wohnung und im sozialen Umfeld. Typische Standardseiten bleiben hier oft zu allgemein; praktisch entscheidend ist: Partizipation zeigt sich daran, **wer entscheidet**, nicht nur daran, **wer anwesend ist**. ([vse-im-netz.de](https://www.vse-im-netz.de/bereiche/celle/leistungen-des-vse-celle/eingliederungshilfe-qualifizierte-assistenz)) Das kann im Alltag so aussehen: - die Person legt eigene Ziele fest, z. B. Wohnung halten, Schulden ordnen, Tagesstruktur aufbauen, Arbeit suchen oder soziale Kontakte stärken - Termine, Unterstützungszeiten und Treffpunkte werden gemeinsam vereinbart statt einseitig vorgegeben - Hilfe erfolgt nur in dem Umfang, der wirklich nötig ist: begleiten, erklären, üben – nicht dauerhaft abnehmen - bei Hilfeplänen, Zielüberprüfungen und Krisenabsprachen wird die Sicht der betroffenen Person zuerst festgehalten - auf Wunsch werden Vertrauenspersonen, Angehörige oder rechtliche Betreuer einbezogen - die Person entscheidet mit, welche Fachkraft passt und welche Unterstützungsform hilfreich ist, soweit das organisatorisch möglich ist ([bb-soziales.de](https://www.bb-soziales.de/index.php/leistungen/abw-ambulant-betreutes-wohnen)) ## Besonders wichtig: Partizipation beginnt vor der Betreuung Der wichtigste Punkt wird oft übersehen: Partizipation beginnt nicht erst im laufenden ABW, sondern schon bei Bedarfsermittlung und Gesamtplanung. Das SGB IX verlangt die Beteiligung der leistungsberechtigten Person in **allen Verfahrensschritten**, die Dokumentation ihrer Wünsche und auf Verlangen auch die Beteiligung einer Vertrauensperson. Außerdem gibt es ein Wunsch- und Wahlrecht. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html)) Das bedeutet konkret: Wenn im Hilfeprozess nur fertige Maßnahmen präsentiert werden, ist das keine echte Partizipation, sondern bestenfalls Information. ## Woran man echte Partizipation erkennt Ein guter Praxistest ist dieser Vergleich: **Keine echte Partizipation:** „Wir kommen zweimal pro Woche und kümmern uns um Ihre Post, Finanzen und Termine.“ **Echte Partizipation:** „Sie sagen, was aktuell Ihr größtes Problem ist. Dann wird gemeinsam festgelegt, wobei Sie Unterstützung wollen, was Sie selbst übernehmen und woran man in drei Monaten erkennt, dass die Hilfe passt.“ Der Unterschied ist groß: Im ersten Fall steuert der Dienst. Im zweiten Fall steuert die Person mit Unterstützung. ## Grenzen und realistischer Blick Partizipation heißt nicht, dass immer jeder Wunsch 1:1 umgesetzt wird. Grenzen setzen etwa Gefährdungslagen, gesetzliche Vorgaben, bewilligte Fachleistungsstunden oder fehlende Zuständigkeiten. Aber auch dann bleibt Beteiligung Pflicht: Ziele, Alternativen und Gründe für Entscheidungen müssen transparent besprochen werden. Das Gesamtplanverfahren ist ausdrücklich transparent, individuell, lebensweltbezogen und konsensorientiert angelegt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html)) ## Praktische Formen im ABW Besonders sinnvoll sind im ABW diese Formen der Beteiligung: - **Zielgespräche mit klaren, eigenen Prioritäten** - **regelmäßige Auswertung**, ob die Hilfe wirklich nützt - **Wahlmöglichkeiten** bei Terminen, Methoden und Schwerpunkten - **Krisenpläne**, die die Person selbst mitformuliert - **Beschwerde- und Rückmeldemöglichkeiten** - **Teilnahme an Hilfeplangesprächen** statt bloßer Unterschrift am Ende - **Teilhabezielvereinbarungen**, wenn sie wirklich gemeinsam entwickelt werden ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__122.html)) Kurz gesagt: Gute Partizipation im ABW liegt dann vor, wenn Unterstützung **Selbstbestimmung vergrößert** statt Abhängigkeit nur besser zu organisieren.