In Niedersachsen unterliegen private anerkannte Pflegeschulen in der Regel den Bestimmungen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG). Honorardozenten können mitbestimmungspflichtig sein, wenn sie in einem bestimmten Umfang in die Organisation und Durchführung der Ausbildung eingebunden sind. Die genaue Einstufung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang der Lehrtätigkeit und der vertraglichen Regelung. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Personalvertretung oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren, um eine präzise Einschätzung zu erhalten.