Ja, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) in Hessen kann als nicht bestandene Prüfung gewertet werden. In der Regel bedeutet dies, dass die Anforderungen des ersten Ausbildungsabschnitts nicht erfüllt wurden, was dazu führt, dass der Schüler oder die Schülerin nicht in den zweiten Abschnitt übergehen kann. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen und Bestimmungen der jeweiligen Schule oder des hessischen Kultusministeriums zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.