Nein, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt und das Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule sind nicht dasselbe. Die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt bedeutet, dass du bestimmte Voraussetzungen oder Anforderungen im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt hast, um in den nächsten Abschnitt deiner Ausbildung überzugehen. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. unzureichende Leistungen, fehlende Nachweise oder nicht bestandene Prüfungen innerhalb des ersten Ausbildungsabschnitts. Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule hingegen bedeutet, dass du die abschließende Prüfung, die am Ende der Fachoberschule stattfindet, nicht bestanden hast. Diese Prüfung ist entscheidend für den Erhalt des Fachabiturs oder eines vergleichbaren Abschlusses. Beide Situationen betreffen unterschiedliche Bildungswege und haben unterschiedliche Konsequenzen.