In Hessen gibt es die klassische Ausbildung zum „Sozialpädagogen“ in Form einer dualen Berufsausbildung nicht. Der Beruf des Sozialpädagogen ist in Deutschland in der Regel an ei... [mehr]
Ja, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule in der Organisationsform A in Hessen wird als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule gewertet. In der Regel bedeutet dies, dass die Anforderungen des ersten Ausbildungsabschnitts nicht erfüllt wurden, was zur Folge hat, dass der Schüler oder die Schülerin nicht in den zweiten Ausbildungsabschnitt übergehen kann. Weitere Informationen dazu können in den entsprechenden Schulgesetzen und Verordnungen des Bundeslandes Hessen nachgelesen werden.
In Hessen gibt es die klassische Ausbildung zum „Sozialpädagogen“ in Form einer dualen Berufsausbildung nicht. Der Beruf des Sozialpädagogen ist in Deutschland in der Regel an ei... [mehr]