Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule Organisationsform A in Hessen als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule?

Antwort

In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule Organisationsform A nicht als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Ein Nichtbestehen der Prüfung würde erst nach einer tatsächlich durchgeführten und nicht bestandenen Abschlussprüfung vorliegen.

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