Ja, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A kann als Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife gewertet werden. In der Regel bedeutet die Nichtzulassung, dass die erforderlichen Leistungen oder Voraussetzungen im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden, was dazu führt, dass der Schüler nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule oder des Bundeslandes zu überprüfen, da es Unterschiede geben kann.