Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule in Hessen als Nichtbestehen der Abschlussprüfung?

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In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule nicht als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Ein Nichtbestehen der Prüfung würde erst nach einer tatsächlich abgelegten und nicht bestandenen Abschlussprüfung festgestellt werden.

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