Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A als nicht Bestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule?

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Die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A wird in der Regel nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule gewertet. Die Nichtzulassung bedeutet, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den nächsten Abschnitt nicht erfüllt wurden, was jedoch nicht gleichbedeutend mit dem Nichtbestehen der Abschlussprüfung ist. Die Abschlussprüfung bezieht sich auf das Ende der gesamten Ausbildung und nicht auf den Übergang zwischen den Ausbildungsabschnitten. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule oder des Bundeslandes zu überprüfen, da es Unterschiede geben kann.