Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule?

Antwort

In Hessen zählt die Nichtzul zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Facherschule (FOS) nicht als Nichthen der Prüfung der Fachoberschule. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Das Nichtbestehen der Prüfung bezieht sich auf das endgültige Nichtbestehen der Abschlussprüfung am Ende der Fachoberschule.

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