In Hessen zählt das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A nicht als Nicht-Bestehen einer Fachhochschulreifeprüfung. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt ist eine Voraussetzung, um die Fachhochschulreifeprüfung überhaupt ablegen zu können. Wenn diese Zulassung nicht erteilt wird, bedeutet das lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden, nicht aber, dass eine Prüfung nicht bestanden wurde.