Zählt eine Nichtzulassung zum 2. Ausbildungsabschnitt der FOS in Hessen als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung?

Antwort

In Hessen zählt das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A nicht als Nicht-Bestehen einer Fachhochschulreifeprüfung. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt ist eine Voraussetzung, um die Fachhochschulreifeprüfung überhaupt ablegen zu können. Wenn diese Zulassung nicht erteilt wird, bedeutet das lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden, nicht aber, dass eine Prüfung nicht bestanden wurde.

KI fragen

Verwandte Fragen

Wo kann man die Fachhochschulreife erwerben?

Die Fachhochschulreife kann auf verschiedenen Wegen erworben werden, je nach Bundesland und persönlichem Bildungsweg. Typische Möglichkeiten sind: 1. **Berufsfachschulen und Fachoberschulen... [mehr]