In Hessen zählt das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A nicht als Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt hängt von den Leistungen im ersten Ausbildungsabschnitt ab. Wenn die erforderlichen Leistungen nicht erbracht werden, wird die Zulassung verweigert, was jedoch nicht als Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung gewertet wird, da die Abschlussprüfung erst am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts stattfindet.