Ist die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS in Hessen ein Nichtbestehen der Prüfung der Fachhochschulreife?

Antwort vom

Ja, in Hessen bedeutet die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A, dass du die Fachhochschulreife-Prüfung nicht bestanden hast. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt setzt voraus, dass du die Prüfungen und Anforderungen des ersten Ausbildungsabschnitts erfolgreich absolviert hast. Wenn du diese Anforderungen nicht erfüllst, wirst du nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen und hast somit die Fachhochschulreife-Prüfung nicht bestanden.

Verwandte Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für die FOS-Reife nach Klasse 10 am Gymnasium in NRW?

Am Gymnasium in NRW bekommst du die Fachoberschulreife nach Klasse 10 grundsätzlich mit der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe. Entscheidend ist also nicht ein eigener extra Antrag, sondern d...