Zählt die Nicht-Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS als Nicht-Bestehen der Fachhochschulreife?

Antwort

Ja, wenn du zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) nicht zugelassen wirst, gilt dies in der Regel als Nichtbestehen der Fachhochschulreife. Die Fachhochschulreife wird erst nach erfolgreichem Abschluss beider Ausbildungsabschnitte verliehen. Wenn du den ersten Abschnitt nicht erfolgreich abschließt oder nicht zur Fortsetzung zugelassen wirst, hast du die Fachhochschulreife nicht erreicht. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen deiner Schule oder deines Bundeslandes zu überprüfen, da es Unterschiede geben kann.

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