Warum gilt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung?

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Die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) bedeutet nicht automatisch, dass die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde. Es kann verschiedene Gründe geben, warum eine Nichtzulassung erfolgt, die direkt mit dem Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung zusammenhängen. Zum Beispiel könnten fehlende Voraussetzungen, wie unzureichende Praktikumsstunden oder nicht erfüllte schulische Leistungen im ersten Ausbildungsabschnitt, dazu führen, dass eine Zulassung zum zweiten Abschnitt verweigert wird. Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung bezieht sich hingegen spezifisch auf das Nicht-Erreichen der erforderlichen Noten in den Prüfungen am Ende der Ausbildung.

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