Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule?

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Ja, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A wird in der Regel als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule gewertet. Dies liegt daran, dass die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt eine Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der gesamten Ausbildung ist. Ohne diese Zulassung kann der Schüler die Ausbildung nicht fortsetzen und somit auch nicht abschließen. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule oder des Bundeslandes zu überprüfen, da es Unterschiede geben kann.