Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung?

Antwort

Ja, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule kann als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung gewertet werden. In der Regel bedeutet die Nichtzulassung, dass die erforderlichen Leistungen oder Voraussetzungen im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden, was dazu führt, dass die Fachhochschulreife nicht erlangt werden kann. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule oder des Bundeslandes zu überprüfen, da es Unterschiede geben kann.

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