Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule A in Hessen als Nichtbestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife?

Antwort vom

Ja, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule in Hessen kann als ein Nichtbestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife betrachtet werden. In der Regel bedeutet die Nichtzulassung, dass die erforderlichen Leistungen oder Voraussetzungen im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden, was dazu führt, dass der Schüler nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Weitere Informationen dazu können in den entsprechenden Schulordnungen oder bei der zuständigen Schulbehörde in Hessen eingeholt werden.

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