Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule in Hessen als Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife?

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In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife wird erst am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts abgelegt.

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