Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule in Hessen als Nichtbestehen der Fachoberschulprüfung?

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In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung bezieht sich auf das endgültige Nichtbestehen der Prüfungen am Ende der Fachoberschule, nachdem alle Prüfungen abgelegt wurden.

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