Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule A als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung?

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Die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule wird in der Regel nicht als Nichtbestehen der Fachhochschulreifeprüfung gewertet. Die Fachhochschulreifeprüfung bezieht sich auf den Abschluss der gesamten Fachoberschule, während die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt bedeutet, dass die Voraussetzungen für den Übergang in diesen Abschnitt nicht erfüllt wurden. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule oder des Bundeslandes zu überprüfen, da es Unterschiede geben kann.

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