Die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) zählt in der Regel nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife. Die Fachhochschulreife wird erst nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Ausbildungsabschnitts und der entsprechenden Prüfungen verliehen. Wenn du nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wirst, hast du die Abschlussprüfung noch nicht angetreten und somit auch nicht nicht bestanden. Es bedeutet lediglich, dass du die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Abschnitt nicht erfüllt hast.