Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule?

Antwort

Die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule wird in der Regel nicht als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule gewertet. Die Nichtzulassung bedeutet, dass bestimmte Voraussetzungen oder Leistungen im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden, um in den zweiten Abschnitt überzugehen. Das eigentliche Nichtbestehen der Prüfung bezieht sich normalerweise auf das endgültige Scheitern an den Abschlussprüfungen der Fachoberschule. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule oder des Bundeslandes zu prüfen, da es Unterschiede geben kann.

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