Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule in Hessen als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule?

Antwort

In Hessen zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung bezieht sich hingegen auf das Nichtbestehen der Prüfungen am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts.

KI fragen

Verwandte Fragen

Welche Gründe sprechen für den Besuch der Fachoberschule (FOS)?

Es gibt mehrere gute Gründe, warum der Besuch einer Fachoberschule (FOS) sinnvoll sein kann: 1. **Fachhochschulreife erwerben:** Die FOS ermöglicht dir den Erwerb der Fachhochschulreife, mi... [mehr]