Nein, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule Organisationsform A zählt in der Regel nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachoberschule. Die Nichtzulassung bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung bezieht sich auf das Nichtbestehen der Prüfungen am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule oder des Bundeslandes zu überprüfen, da es Unterschiede geben kann.