Gibt es kein Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule, wenn man nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wurde?

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Ja, es kann gesagt werden, dass es kein Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule gibt, wenn man vorher nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wurde. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt ist eine notwendige Voraussetzung, um überhaupt zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Wenn diese Zulassung nicht erfolgt, kann die Abschlussprüfung nicht abgelegt werden, und somit gibt es auch kein Nichtbestehen dieser Prüfung.

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