Zählt das Nichtzugelassenwerden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule?

Antwort

In Hessen zählt das Nichtzugelassenwerden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) nicht als Nichtbestehen der Prüfung der Fachoberschule. Es bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Das Nichtbestehen der Prüfung bezieht sich in der Regel auf das Nichtbeste der Abschlussprüfung am Ende der Fachoberschule.

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