Ist die Nicht-Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A ein Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife?

Antwort

Ja, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) kann als Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife betrachtet werden. In der Regel bedeutet dies, dass die erforderlichen Leistungen oder Voraussetzungen im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden, was dazu führt, dass der Schüler nicht in den zweiten Abschnitt vorrücken kann. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule oder des Bundeslandes zu überprüfen, da diese variieren können.

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