Bedeutet ein Nicht-Zulassen zum zweiten Ausbildungsabschnitt an der FOS in Hessen das Nicht-Bestehen der Prüfung der Fachoberschule?

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Ja, in Hessen kann ein Nichtbestehen der Prüfung an der Fachoberschule (FOS) dazu führen, dass man nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wird. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Schule und spezifischem Bildungsgang variieren. Es ist ratsam, die Prüfungsordnung der jeweiligen Schule oder des hessischen Kultusministeriums zu konsultieren, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier ist der Link zum hessischen Kultusministerium: [Hessisches Kultusministerium](https://kultusministerium.hessen.de).

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