Zählt die Nicht-Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife?

Antwort

Die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A wird in der Regel nicht als Nichtbestehen der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife gewertet. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt hängt oft von den Leistungen im ersten Ausbildungsabschnitt ab. Wenn du die Voraussetzungen für den zweiten Abschnitt nicht erfüllst, bedeutet das, dass du diesen Abschnitt nicht antreten kannst, aber es ist nicht gleichbedeutend mit dem Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen deiner Schule oder deines Bundeslandes zu überprüfen, da es Unterschiede geben kann. Wende dich am besten an die Schulleitung oder die zuständige Bildungsbehörde für genaue Informationen.

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