Das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) A zählt in der Regel nicht als Nicht-Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung oder der Prüfung der Fachoberschule. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt ist eine Voraussetzung, um überhaupt zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Wenn diese Zulassung nicht erteilt wird, bedeutet das, dass die Voraussetzungen für die Fortsetzung der Ausbildung nicht erfüllt sind, aber es wird nicht als formales Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung gewertet. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Schule oder des Bundeslandes zu überprüfen, da es Unterschiede geben kann.