Ist das nicht zugelassen werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A das gleiche wie das nicht bestehen der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife?

Antwort

Nein, das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) und das Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife sind nicht dasselbe. 1. **Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS**: Dies bedeutet, dass du die Voraussetzungen, um in das zweite Jahr der FOS aufzusteigen, nicht erfüllt hast. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. unzureichende Leistungen im ersten Jahr oder das Nicht-Erfüllen bestimmter Praktikumsanforderungen. 2. **Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung der Fachhochschulreife**: Dies bedeutet, dass du die Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsabschnitts nicht bestanden hast. Die Abschlussprüfung ist notwendig, um die Fachhochschulreife zu erlangen. Beide Situationen betreffen unterschiedliche Phasen deiner Ausbildung und haben unterschiedliche Konsequenzen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie kann gegen eine nicht bestandene Abschlussprüfung Widerspruch eingelegt werden?

Ein Widerspruch gegen eine Prüfungsentscheidung, wenn ein Prüfling die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, erfolgt in der Regel wie folgt: 1. **Prüfungsbescheid prüfen:** N... [mehr]