Ja, ein Nachteilsausgleich kann für Schüler mit Lese-Rechtsch-Schwäche (LRS) und einer Hörbeträchtigung beantragt werden. In Deutschland haben Schüler mit solchen Beeinträchtigungen Anspruch auf individuelle Unterstützung, um Chancengleichheit im Bildungsbereich zu gewährleisten. Der Antrag sollte in der Regel über die Schule gestellt werden, wobei ärztliche oder psychologische Gutachten zur Unterstützung des Antrags erforderlich sein können. In England gibt es ähnliche Regelungen, die unter dem Begriff "reasonable adjustments" fallen. Schulen sind verpflichtet, angemessene Anpassungen vorzunehmen, um Schülern mit besonderen Bedürfnissen zu helfen. Auch hier ist es wichtig, entsprechende Nachweise über die Beeinträchtigungen vorzulegen.