Muss ich das LBV nicht zusätzlich informieren als angestellter Lehrer?

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Ob du das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung) als angestellter Lehrer zusätzlich informieren musst, hängt von der spezifischen Situation ab, beispielsweise bei Änderungen deiner persönlichen Daten, wie z.B. Heirat, Umzug oder Änderungen im Beschäftigungsverhältnis. Es ist ratsam, dich direkt an das LBV oder deine Personalabteilung zu wenden, um genaue Informationen zu erhalten.

Kategorie: Bildung Tags: LBV Informieren Lehrer

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