In Bayern ist die sogenannte „Kollegstufe“ die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 und 12 am Gymnasium). Lehrkräfte an Realschulen haben in der Regel das Lehramt für Realsch... [mehr]
In Bayern gibt es keine festgelegte Anzahl an mündlichen Leistungserhebungen, die für alle Gymnasien verbindlich vorgeschrieben ist. Die Anzahl und Art der Leistungserhebungen können je nach Fach und Jahrgangsstufe variieren und werden von den Lehrkräften im Rahmen der schulischen Vorgaben festgelegt. Es gibt jedoch allgemeine Richtlinien, die sicherstellen, dass Schüler regelmäßig mündlich geprüft werden, um ihre mündlichen Fähigkeiten zu bewerten. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen empfiehlt es sich, die jeweilige Schulordnung oder die Lehrpläne der einzelnen Fächer zu konsultieren. Weitere Informationen können auch auf der offiziellen Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gefunden werden: [Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus](https://www.km.bayern.de).
In Bayern ist die sogenannte „Kollegstufe“ die gymnasiale Oberstufe (Jahrgangsstufen 11 und 12 am Gymnasium). Lehrkräfte an Realschulen haben in der Regel das Lehramt für Realsch... [mehr]
Eine formelle und respektvolle Mitteilung an den Schulleiter ist in diesem Fall angebracht. Am besten verfasst du ein kurzes, höfliches Schreiben (per Brief oder E-Mail), in dem du den Wechsel an... [mehr]