Sind mündliche Leistungserhebungen an Bayerischen Gymnasien Pflicht?

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Ja, an bayerischen Gymnasien sind mündliche Leistungserhebungen Pflicht. Laut der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) müssen Schüler sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft werden. Mündliche Leistungserhebungen können in Form von mündlichen Prüfungen, Referaten, Präsentationen oder anderen mündlichen Beiträgen erfolgen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Schüler ihre mündlichen Fähigkeiten entwickeln und unter Beweis stellen können. Weitere Informationen dazu finden sich in der GSO: [GSO Bayern](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO).

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