Die Verordnung, die das Mindestalter für die Teilnahme an einer Nichtschülerprüfung für Schüler einer genehmigten Ersatzschule festlegt, findest du in den jeweiligen Landesgesetzen oder Verordnungen, die die Regelungen für Ersatzschulen und Prüfungen betreffen. In Deutschland sind die Regelungen oft in den Schulgesetzen der Bundesländer verankert. Es empfiehlt sich, die Webseite des Bildungsministeriums deines Bundeslandes zu besuchen oder direkt bei der zuständigen Schulbehörde nachzufragen. Dort solltest du die spezifischen Informationen und Verordnungen finden können.